Die nächste kostenlose Online-Infoveranstaltung für Bauinteressierte findet am 19.02.2026 statt – jetzt anmelden
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Viele Menschen träumen vom Eigenheim mit einem Garten. Anstatt ein fertiges Haus von einem Maklerbüro zu erwerben, tendieren immer mehr Leute dazu ein Haus nach Ihren Wünschen bauen zu lassen. Die Vorteile für ein Fertighaus liegen auf der Hand, man kann alles individuell nach seinen Wünschen gestalten und spart sich außerdem Maklergebühren, Grunderwerbssteuer, etc.
Natürlich ist der Hausbau aber mehr Arbeit, insbesondere muss man sich vorab bewusst machen, was man für ein Haus möchte.
Eine der ersten Fragen, die man sich aber bei der Errichtung eines Hauses stellen sollte, betrifft die Wahl der Bauart. Hier gibt es im Wesentlichen zwei Varianten, den Konventionellen Bau (Ziegeln oder Beton) oder die Fertigbauweise (Holzrahmenbauweise, oder Massivholz).
Die Definition eines Fertighauses ist in der ÖNORM B 2310 geregelt. Im Grunde genommen ist es ein „auf vorbereitetem Untergrund errichtetes Bauwerk aus vorgefertigten geschoßhohen Wandelementen, Raumzellen sowie aus vorgefertigten Decken und Dachelementen, die in Produktionsstätten witterungsunabhängig hergestellt, auf die Baustelle transportiert und dort zusammengebaut werden.“ Es handelt sich also ein Haus, das zu großen Teilen industriell vorgefertigt wird, dies bringt viele Vorteile mit sich die Vorteile der Fertigbauweise finden Sie hier.
Die ÖNORM regelt auch, dass es drei verschiedene Ausbaustufen eines Fertighauses gibt: das Ausbauhaus, das belagsfertige- sowie das schlüsselfertige Haus und legt die jeweiligen Mindestleistungsumfänge dieser Ausbaustufen fest.
Zumindest der Mindestleistungsumfang 1 („Ausbauhaus“) muss vorliegen, wenn ein Fertighaus angeboten wird.
Die Errichtung von Unterbauten (Bodenplatte, Keller), Kaminen sowie die Herstellung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Kanal) bis zum Gebäude sind in keinem der angeführten Mindestleistungsumfänge enthalten. Es gibt hier aber auch Fertighausunternehmen die diese Arbeiten als Generalunternehmer übernehmen, oder mit Partnerfirmen zusammenarbeiten, das erleichtert die Abwicklung des Projektes oft sehr.
Grundsätzlich handelt es sich bei ÖNORMEN nur um Empfehlungen. Anbieter müssen sich nicht an diese Regelungen halten, außer sie wurden in Gesetze aufgenommen oder privatrechtlich zu einem Vertragsbestandteil erklärt. Wichtig ist jedoch, dass wenn etwas schief gehen sollte und Gerichte tätig werden müssen, sich die beigezogenen Sachverständigen in ihren Gutachten sehr wohl an den Normen – als dem aktuellen Stand der Technik – orientieren, egal ob gesetzlich verpflichtend oder Vertragsbestandteil. Jedes Unternehmen tut daher gut daran, bestehende Normenregelungen nicht einfach zu ignorieren.
Sollten Sie sich für ein Fertighaus entscheiden finden sie hier hilfreiche Tipps was man vor dem Vertragsabschluss beim Bau eines Fertighauses beachten sollte.
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